
WIE FUNKTIONIERT ES?
Unsere Gebühren beruhen ausschließlich auf dem Erfolg – keine weiteren Bedingungen. Keine versteckten Klauseln.
So läuft es heute ab:
- Eine Privatperson fährt bei der Reise ins Ausland im eigenen Fahrzeug, erhält einen Bußgeldbescheid und zahlt diesen nicht.
- Im Falle eines Mietwagens erhalten die Autoverleihfirma oder der Besitzer des Fahrzeugs den Strafbescheid von den zuständigen örtlichen Behörden.
- Im Falle eines Mietwagens sendet die Autoverleihfirma das Strafmandat an die ausstellende Behörde zurück und legt eine Kopie des Mietvertrages sowie eine Erklärung vor, dass das betreffende Fahrzeug sich zu dem Datum des Bußgeldbescheids im Besitz des Fahrers befunden hatte, so dass die zuständige Behörde selbst dem Fahrer nachjagen muss…
- Sollte es sich bei dem Schuldner um einen einheimischen Bürger handeln, sprechen ihn die Behörden direkt an.
- Wenn es sich bei dem Schuldner um einen Touristen handelt, wird das Bußgeld im Normalfall storniert und als Verlust abgeschrieben.
Hier tritt Collectopark auf den Plan.
Unser Angebot:
- Sie müssen uns nur bezahlen, wenn wir die Schuld eingetrieben und an Sie überwiesen haben. Keine Eintreibung – keine Gebühr.
- Wir bringen die persönlichen Angaben des betreffenden Touristen von den öffentlichen Ämtern oder den Strafverfolgungsbehörden in Erfahrung.
- Wir senden dem Schuldner eine freundliche Mahnung und bieten ihm eine Auswahl an Möglichkeiten zur Zahlung.
- Wenn der Schuldner nicht zahlen sollte, werden ihn unsere Tele-Eintreiber direkt anrufen, um ihm eine weitere Möglichkeit zur Bezahlung des Bußgeldes zu bieten.
- Wenn er immer noch nicht zahlt, leiten wir den Bußgeldbescheid an unseren Vertreter im Land des Schuldners weiter, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Sobald das eigentliche Bußgeld in Empfang genommen wurde, werden wir den vereinbarten Prozentsatz abziehen und Ihnen den Nettobetrag überweisen.
- Beschwerden oder Briefe von Schuldnern, die das Bußgeld in Frage stellen, werden von uns umgehend nach Erhalt einer Reaktion der zuständigen Behörde bearbeitet